Der Waffenschrank, Sicherheit für Waffen und Munition
Für die sichere Aufbewahrung von Pistolen, Gewehren und Munition ist ein verschließbarer Waffenschrank (wagner-sicherheit.de/waffenschraenke/) unverzichtbar. Man findet solche Schränke im Fachhandel in vielen verschiedenen Ausführungen und Größen - je nachdem, welche und wie viele Waffen untergebracht werden sollen.

Bei der Auswahl des passenden Waffenschranks gilt es eine Reihe von Aspekten zu berücksichtigen. Neben der Größe ist das vor allem die Einteilung in Sicherheitsklassen bzw. Widerstandsgrade. Sie geben unter anderem an, wie lange die Tresore gewaltsamen Aufbruchversuchen oder einem Feuer standhalten. In beiden Fällen muss der Waffenschrank möglichst guten Schutz bieten. Schließlich dürfen die Waffen nicht in unbefugte Hände geraten, und ein Feuer könnte die Munition zur Explosion bringen.

Mit den sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich auch die Anforderungen an einen Waffenschrank in den vergangenen Jahren gewandelt. So verlangt der Gesetzgeber in vielen Fällen etwa die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition. Selbst wenn ein Einbrecher also zum Beispiel an eine Pistole herankommt, so kann er sie wegen der fehlenden Munition noch nicht einsetzen und daher auch keinen Schaden mit ihr anrichten.

Grundsätzlich muss jede Waffe in einem speziellen Waffenschrank aufbewahrt werden. Das gilt auch für Waffen, die man ohne Erlaubnis besitzen darf. Alle Modelle, die einen Waffenschein erfordern, unterliegen noch einmal strengeren Anforderungen. Man sollte daher beim Kauf des Waffenschranks unbedingt darauf achten, dass der jeweilige Schrank die erforderlichen Normen erfüllt. Darüber, dass ein Waffenbesitzer in seinem Haus über den erforderlichen Waffenschrank verfügt, kann die zuständige Aufsichtsbehörde einen Nachweis verlangen. Im Zweifel sollte man also frühzeitig das Gespräch mit dem zuständigen Amt suchen. Auch Händler, die Waffenschränke anbieten, sind mit den geltenden Bestimmungen vertraut. Zudem gibt es bei der Polizei Ansprechpartner für alle Fragen rund um Gewehre und Pistolen sowie ihre korrekte Aufbewahrung.

Mit dem Kauf des Waffenschranks allein ist es allerdings noch nicht getan. Der Besitzer der Waffen muss auch dafür Sorge tragen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf de n Schrank haben. Die Bestimmungen sind hier sehr streng. Wenn ein Familienvater im Besitz eines Waffenscheins ist und daher zum Beispiel eine Pistole oder ein Gewehr sein eigen nennt, dürfen weder die Ehefrau noch die Kinder, auch keine erwachsenen Kinder, einen Schlüssel für den Waffenschrank bekommen.